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| Werbung für Grabmal zulässig |
| Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Werbung für ein Grabmal auf dem Postweg zwei Wochen nach dem Todesfall zulässig ist. Eine unzulässige Belästigung liegt nach der Entscheidung nicht vor, wenn nach dem Todesfall eine angemessene Frist verstrichen ist. Zwei Wochen genügten dem BGH. |
| Zugekaufte Adressen sind sorgfältig zu prüfen |
| Erfolgreiche E-Mail Werbung setzt voraus, dass ein möglichst großer Adressatenkreis angesprochen wird. Zu diesem Zweck ist es inzwischen nicht ungewöhnlich, Adressen von kommerziellen Anbietern "zuzukaufen". Doch die Nutzung solcher Daten ist nicht ungefährlich. Gemäß §7 UWG ist E-Mail Werbung nur dann zulässig, wenn der Adressat in den Empfang der Werbung "ausdrücklich" eingewilligt hat. In einem vom OLG Düsseldorf am 03.11.2009 entschiedenen Fall hatte der Käufer der Adressdaten sich vom Verkäufer versichern lassen, dass die Empfänger in die Datennutzung eingewilligt hätten. Dies war, mindestens in einem Fall, jedoch unzutreffend. Das OLG entschied, dass der Kläger einen Unterlassungsanspruch gegen den Mailversender wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht hat, da sich der Käufer von Adressdaten sorgfältig der jeweiligen Zustimmung versichern muss. Eine allgemeine Auskunft genügt nicht. |
| Versandkosten in Onlineshops |
| Die Verbraucherzentrale NRW hat die Versandkosten von 100 Onlineshops überprüft. Hierbei wurde -wenig überraschend- festgestellt, dass zwischen den Anbietern enorme Unterschiede bestehen. Insbesondere wurde aber auch festgestellt, dass teilweise eine Versandkostenberechnung erfolgte, obwohl für den Verbraucher diese nicht nachvollziehbar oder gar bei der Bestellung überhaupt nicht erkennbar war. Auch warben einzelne Shops mit Versandkostenfreiheit, erhoben aber tatsächlich Versandkosten. Die Versandkosten müssen klar und transparent bei der Bestellung erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall droht eine kostenpflichtige Abmahnung. Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihren Shop überprüfen! |
| Websitebetreiber haftet auch für fremde Inhalte |
| Mit Urteil vom 12.11.2009 hat der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 166/07) entschieden, dass der Betreiber eines Online-Forums für fremde Inhalte haftet, wenn er sich diese zu eigen macht. Im konkreten Fall hatten Nutzer einer Rezeptdatenbank Fotos, die sie im Internet gefunden hatten (konkret auf Marionskochbuch.de), neben den von ihnen erstellten Rezepten in die Website der Beklagten eingebunden. Durch die Gesamtgestaltung der Seite habe die Beklagte jedoch den Anschein erweckt, es handele sich um eigene Inhalte, so der BGH. |
| Erneut Abo-Falle entschärft |
| Durch das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 18.09.2009 wurde eine weitere Abo-Falle im Internet entschärft. Gegenstand der Entscheidung war die Website "www.lebensprognose.com". Auf dieser Seite wurde dem Nutzer eine Prognose der Lebenserwartung geboten. Die Kosten von stolzen 59 Euro waren jedoch gut versteckt erst am Ende der Seite zu finden. Die Wettbewerbszentrale erstritt nun auch in zweiter Instanz eine Unterlassungsverpflichtung des Websitebetreibers. |
| Bereits eine unverlangte Werbemail berechtigt zur Abmahnung |
| Der Bundesgerichtshof hat am 20.05.2009 entschieden, dass bereits die erste unverlangte Werbeemail einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetireb dar. Eine Abmahnung kann daher schon nach einer Werbeemail erfolgen. |
| Widerrufsbelehrung ist unverzichtbar |
| Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 16.06.2009) ist ein Verzicht auf eine Widerrufsbelehrung aus Platzgründen unzulässig. Gegenstand der Entscheidung war ein Fall, in dem ein Unternehmer in seinem WAP Portal bei Ebay hinsichtlich der Widerrufsbelehrung lediglich auf seine Internetpräsenz verwiesen hatte. |